Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG

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Definition

Was ist es: Die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beteiligt Städte und Gemeinden direkt an den Erträgen von Freiflächenanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Gemeinden können dabei pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom eine gesetzlich definierte Zahlung erhalten.

Wofür wird es verwendet: Die Beteiligung wird zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung eingesetzt. Die Mittel ermöglichen Kommunen Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, Bildungs- und Sozialprojekte oder andere gemeinwohlorientierte Vorhaben.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.greenovative.de/de/kommunale-beteiligung-eeg/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Sprache
de
Thema
Kommunale Beteiligung Eeg

Attribute

Key Facts
Greenovative hat im Kalenderjahr 2025 mehr als 320.000 Euro als freiwillige finanzielle Beteiligung an Städte und Gemeinden ausgezahlt. [1]
Key Facts
Gemeinden erhalten pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom aus Freiflächenanlagen eine gesetzlich definierte Zahlung. [1]
Key Facts
Zusätzlich zur kommunalen Abgabe erhält die Standortgemeinde Gewerbesteuer für jede Photovoltaikfreiflächenanlage. [1]
Key Facts
Die ausgezahlten Mittel können in Infrastrukturmaßnahmen, Bildungs- und Sozialprojekte investiert werden. [1]
Key Facts
Eine Solarparkgemeinde erhält bei einer Anlage mit 10 Megawatt Peak Leistung jährlich etwa 20.000 Euro aus der kommunalen Abgabe. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Kommunalbeteiligung
  • finanzielle Beteiligung der Kommunen

Verwandte Entitäten

  • Leistet Beteiligung:
  • Rechtliche Grundlage:

Herkunft

Quellen

  1. https://greenovative.de/news/mehr-als-320-000-euro-fuer-kommunen (Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG)

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